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Tätigkeitsfelder

Ich bearbeite Fälle aus jedem Rechtsgebiet; häufig solche aus dem allgemeinen Vertragsrecht und dem Steuerrecht. Gerne helfe ich auch bei der Abwicklung einer einvernehmlichen Scheidung.

Mein Schwerpunkt liegt in der Bearbeitung steuerrechtlicher Mandate. Dabei kommt mir meine jahrelange Tätigkeit auf diesem Gebiet zu Gute. Vielfach ist nicht bekannt, dass auch Rechtsanwälte steuerberatend tätig sein dürfen. Aber gem. § 3 Steuerberatungsgesetz sind zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen neben Steuerberatern u.a. auch Rechtsanwälte befugt.

So kann ich Unternehmer bereits vor und während der Firmengründung beraten und im Weiteren im Rahmen der laufenden Geschäftstätigkeit betreuen, indem ich die Finanz- und Lohnbuchhaltung sowie das Erstellen des Jahresabschlusses und der betrieblichen Steuererklärungen übernehme.

Für Privatpersonen stehe ich für das Erstellen der Einkommensteuererklärung jederzeit gerne zur Verfügung.